Ihre Rechte als Verbraucher
Die gesetzliche Gewährleistung umfasst Mängel, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren oder deren Ursache zu diesem Zeitpunkt bereits bestand. Schäden, die erst nach der Übergabe durch unsachgemäße Behandlung, normale Abnutzung oder Nichtbeachtung der Pflegehinweise oder zu starke Sonneneinstrahlung entstehen, sowie gewöhnlicher, vertragsgemäßer Verschleiß stellen grundsätzlich keinen Sachmangel dar. Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.